Mit Baurechtsverträgen können Bund, Kantone und Gemeinden Grundstücke zur Nutzung an Dritte abtreten, ohne sie zu verkaufen. Für das Nutzungsrecht wird ein Baurechtszins bezahlt. Von gemeinnützigen Baurechten spricht man, wenn das Nutzungsrecht einer Baugenossenschaft abgetreten wird, die auf dem Grundstück bezahlbaren Wohnraum erstellt. Im Baurechtsvertrag geht die Genossenschaft Verpflichtungen ein (Begrenzung der Baukosten und der Wohnungsgrössen, Anwendung der Kostenmiete, Einhaltung der Belegungsvorschriften bei der Vermietung, Bereitstellung von Raum für öffentliche Nutzungen wie zum Beispiel Kinderkrippen). Im Gegenzug verzichtet die Gemeinde auf einen hohen Baurechtszins. Im Gegensatz zu privaten Baurechten kann der gemeinnützige Baurechtsnehmer nicht von der im Lauf der Jahre anfallenden Wertsteigerungen der von ihm erstellten Liegenschaft profitieren. In der Stadt Zürich stehen rund 10’000 Wohnungen von Genossenschaften und Wohnbaustiftungen auf gemeinnützigen Baurechten.