Die Abstimmung
» Argumente in Kürze
Fragen und Antworten
Die Gesetzesänderung
Wie es dazu kam
Fördert den preisgünstigen Wohnraum
Die Gemeinden können künftig bei Auf- und Umzonungen von den Grundeigentümern verlangen, dass sie auch preisgünstige Wohnungen bauen. Heute ist das noch nicht möglich.
Belebt die Gemeinden
Preisgünstige Wohnungen beleben die Gemeinden, weil Gewerbetreibende für sich und ihre Angestellten wieder Wohnungen finden, ältere Leute nicht wegen hohen Mieten wegziehen müssen und junge Familien wieder eine Bleibe finden.
Garantiert künftigen Generationen einen bezahlbaren Wohnkanton
Preisgünstige Wohnungen dürfen nicht zweckentfremdet werden. Das Gesetz verhindert spekulative Aufwertungen und sichert so günstigen Wohnraum für mehrere Generationen.
Kostet nichts und bringt viel
Die Festlegung eines Mindestanteils an preisgünstigem Wohnraum kostet niemanden etwas. Die Gemeinde müssen keine Steuermittel einsetzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und die Grundeigentümer profitieren, weil sie mehr Wohnungen bauen können. Weil viele Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen an die neuen raumplanerischen Vorgaben anpassen müssen, können in den nächsten Jahren zahlreiche Projekte mit preisgünstigen Wohnungen realisiert werden.
Das vollständige Argumentarium zum Download (PDF).